Allgemeine Geschäftsbedingungen
STUDIO–RD | Raoul Döring
Klingelpütz 16, 50670 Köln | hey@rd-studio.de
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Raoul Döring, handelnd als STUDIO–RD (nachfolgend „Designer“), und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) über Design- und Beratungsleistungen, insbesondere Brand Design, Corporate Design, Logoentwicklung und verwandte Gestaltungsleistungen.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
(3) Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
(1) Angebote des Designers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
(2) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.
(3) Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(4) Der Designer bestimmt die Art der Leistungserbringung nach eigenem fachlichen Ermessen. Er unterliegt keinen arbeitsrechtlichen Weisungen des Kunden.
§ 2a Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer
(1) Der Designer ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen qualifizierte Dritte (Subunternehmer, Freelancer, Erfüllungsgehilfen) einzusetzen, ohne dass es einer vorherigen Zustimmung oder Information des Kunden bedarf.
(2) Der Designer bleibt gegenüber dem Kunden allein verantwortlich für die ordnungsgemäße und vertragsgemäße Leistungserbringung. Die Koordination und Überwachung der eingesetzten Dritten obliegt dem Designer.
(3) Der Designer verpflichtet eingesetzte Dritte zur Einhaltung der Vertraulichkeit gemäß § 7 und zur Beachtung der vereinbarten Nutzungsrechte gemäß § 6.
(4) Der Kunde kann dem Einsatz eines bestimmten Dritten nur bei Vorliegen wichtiger Gründe in der Person des Dritten widersprechen (z.B. Interessenkonflikte, mangelnde Qualifikation).
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt dem Designer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung.
(2) Der Kunde versichert, dass er zur Überlassung und Verwendung bereitgestellter Materialien berechtigt ist und die erforderlichen Nutzungsrechte besitzt.
(3) Der Kunde benennt einen Ansprechpartner, der für Abstimmungen und Freigaben verbindlich entscheidungsbefugt ist. Verzögerungen durch fehlende oder verspätete Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden.
§ 4 Korrekturschleifen und Abnahme
(1) Im vereinbarten Leistungsumfang ist eine Korrekturschleife enthalten, sofern nicht anders vereinbart. Weitere Korrekturen werden nach Aufwand vergütet.
(2) Der Kunde hat präsentierte Entwürfe innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zu prüfen und freizugeben oder konkrete Änderungswünsche mitzuteilen. Nach fruchtlosem Fristablauf gelten die Entwürfe als abgenommen.
(3) Die Nutzung der Leistungen im Geschäftsverkehr gilt als Abnahme.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Zahlungsplan: Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung in drei Stufen:
40 % der Gesamtvergütung als Anzahlung bei Auftragserteilung. Mit Zahlungseingang beginnt die Projektbearbeitung.
40 % der Gesamtvergütung nach Präsentation und Freigabe der Entwürfe durch den Kunden.
20 % der Gesamtvergütung nach vollständigem Projektabschluss bzw. vollständiger Erfüllung der vereinbarten Leistungen.
(4) Rechtevorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, Entwürfen und Dateien beim Designer. Eine Nutzung durch den Kunden vor vollständiger Zahlung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Designers gestattet.
(5) Leistungszurückbehaltung: Der Designer ist berechtigt, die weitere Leistungserbringung sowie die Herausgabe von Arbeitsergebnissen zu verweigern, solange fällige Zahlungen des Kunden ausstehen.
(6) Expressleistungen (Umsetzung innerhalb von 48 Stunden) sowie Wochenend- und Feiertagsarbeit werden mit einem Aufschlag von 50 % berechnet.
(7) Mehrkosten: Zeichnet sich ab, dass die vereinbarte Vergütung aufgrund von Änderungswünschen, Zusatzanforderungen oder unvorhergesehenem Mehraufwand überschritten wird, informiert der Designer den Kunden unverzüglich. Mehrkosten werden erst nach vorheriger Abstimmung und Freigabe durch den Kunden berechnet.
(8) Sofern nicht anders vereinbart, werden Auslagen und Fremdkosten (Stockmaterial, Schriftlizenzen, Druck etc.) gesondert berechnet und sind vom Kunden nach vorheriger Abstimmung zu erstatten.
§ 6 Nutzungsrechte
(1) Der Designer räumt dem Kunden an den vertragsgemäß erstellten Leistungen mit vollständiger Zahlung der Vergütung die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte ein.
(2) Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, werden einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte für den vereinbarten Verwendungszweck eingeräumt.
(3) Die Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte, die Übertragung auf Dritte oder eine Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf gesonderter Vereinbarung und Vergütung.
(4) Offene Arbeitsdateien: Sofern nicht anders vereinbart, ist die Herausgabe offener Arbeitsdateien (z.B. Adobe-Quelldateien, editierbare Vektordaten) nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung. Die Bereitstellung offener Dateien kann gesondert vereinbart und vergütet werden.
(5) Entwürfe und Zwischenstände, die nicht zur Umsetzung freigegeben wurden, verbleiben beim Designer. Eine Nutzung durch den Kunden ist nicht gestattet.
(6) Der Kunde räumt dem Designer das Recht ein, seinen Namen, sein Logo und die erstellten Arbeiten zu Referenzzwecken zu verwenden (Portfolio, Website, Social Media), sofern dem nicht ausdrücklich widersprochen wird.
§ 7 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, geheim zu halten und nur für Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
(1) Designleistungen sind gestalterische Werke. Ihre wirtschaftliche Wirksamkeit wird nicht geschuldet.
(2) Mängel hat der Kunde unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Der Designer ist zur Nachbesserung berechtigt.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.
(4) Der Designer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen haftet der Designer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf die Höhe der vereinbarten Nettovergütung des jeweiligen Auftrags.
(5) Der Designer haftet nicht für Rechtsverletzungen durch vom Kunden freigegebene oder bereitgestellte Inhalte.
§ 9 Kündigung und Stornierung
(1) Aufträge können vom Kunden jederzeit gekündigt werden. In diesem Fall hat der Designer Anspruch auf Vergütung der bis zur Kündigung erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz der ihm entstandenen Aufwendungen.
(2) Stornogebühr: Unabhängig von Absatz 1 wird bei Kündigung durch den Kunden nach Auftragserteilung eine Stornogebühr in Höhe von 25 % der vereinbarten Nettovergütung fällig. Diese Pauschale deckt den Aufwand für Kapazitätsplanung, Vorarbeiten und entgangene Aufträge ab. Übersteigen die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen diesen Betrag, ist der höhere Betrag maßgeblich. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Designer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Die Stornogebühr nach Absatz 2 entfällt, wenn die Kündigung innerhalb von 7 Tagen nach Auftragserteilung erfolgt und der Designer noch nicht mit der Leistungserbringung begonnen hat.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit der Zahlung in Verzug ist oder seine Mitwirkungspflichten grob verletzt.
(5) Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Köln.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.
Stand: Dezember 2025